Hessischer Hochschulpakt

So viel Geld wie noch nie, so verlässlich wie noch nie und so klare Ziele für eine bessere Lehre und Forschung wie noch nie: Das ist das Ergebnis der Verhandlungen über die Finanzierung der Hochschulen in Hessen für die Jahre 2021 bis 2025. Am 11. März 2020 ist der in intensiven Diskussionen mit Hochschulen erarbeitete Hessische Hochschulpakt 2021-2025 von allen staatlichen Hochschulen unterzeichnet worden. Das Hochschulbudget hat heute den höchsten Stand in der Geschichte des Landes Hessen erreicht.

Schwerpunkte des Paktes

Die Anzahl von Studierenden ist in den vergangenen Jahren relativ stärker gestiegen als die der Professorinnen und Professoren. Jetzt haben die Hochschulen mit dem Land vereinbart, dass sie das zusätzliche Geld aus dem Hochschulpakt nutzen, um die Betreuungsrelation weiter zu verbessern: Bisher teilen sich im Schnitt 72 Studierende einen Professor oder eine Professorin. Das Verhältnis soll sich bis 2025 um zehn Studierende pro Professor oder Professorin verbessern.

Dafür erhalten die Hochschulen neben der umfangreicheren und verlässlicheren Finanzierung bis 2025 sukzessive 300 zusätzliche W-Stellen für Professorinnen und Professoren. Erstmals schafft das Land dabei nicht nur die so genannten Stellenhülsen, sondern stellt dafür auch zusätzliches Geld zur Verfügung, und das auf Dauer.

Das Land finanziert den Aufbau eines wissenschaftlichen Mittelbaus an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs), also von Personal für Forschung und Lehre unterhalb der Professur. Dazu gehören zum Beispiel Absolventinnen und Absolventen, die im Rahmen ihrer Promotion wissenschaftlich arbeiten und Erfahrungen als Dozentinnen und Dozenten sammeln. Das stärkt die Forschungsfähigkeit der HAWs und auch die Betreuung der Studierenden.

Studierende kommen mit unterschiedlichen Voraussetzungen an die Hochschulen. Alle sollen die gleichen Chancen haben, ob ihre Eltern studiert haben oder nicht, ob sie einen Migrationshintergrund mitbringen oder neben dem Studium ihr Kind betreuen. Dafür braucht es eine gute Lehre und besondere Angebote. Deshalb haben wir die zusätzlichen Programmmittel, die speziell der Qualität von Studium und Lehre dienen, von zwei Millionen Euro im laufenden Hochschulpakt auf im Schnitt 25 Millionen Euro pro Jahr im neuen Hochschulpakt erhöht. Davon finanzieren die Hochschulen zum Beispiel Angebote in Studienorientierung, Mentoring und Beratung oder auch in der didaktischen Weiterbildung der Lehrenden.

Die Landesregierung hat mit den Hochschulen auch vereinbart, dass sie den Anteil von Frauen insbesondere auf Professuren erhöht. Dafür schafft sie auch deutlich stärkere finanzielle Anreize als bisher. Dazu beitragen sollen Konzepte wie chancengerechtes Karrieremanagement, Gleichstellungsbüros und Programme für mehr Familienfreundlichkeit.

Die Hochschulen sichern zu, die finanzielle Sicherheit auch für die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen zu nutzen, unter anderem durch mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse. Ziel ist, dass Daueraufgaben von dauerhaft Beschäftigten erfüllt werden. Auch Verträge auf Qualifikationsstellen oder mit Drittmittelfinanzierung sollen mindestens drei Jahre umfassen.

Erfolgreiche Hochschulen zeichnen sich durch eine konsequente Profilbildung aus. Das Land unterstützt sie bei der Erstellung von Strategiekonzepten. Für Projekte zur Umsetzung dieser Strategien können sie zusätzliche Mittel aus dem Hochschulpakt erhalten.

Ein weiteres wichtiges Ziel ist die ökologische Nachhaltigkeit: Die Hochschulen schließen sich dem Klimaschutzziel der Landesregierung an und wollen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Hessen bis 2050 klimaneutral wird. Bis zum Ende der Laufzeit des Hochschulpaktes werden sie die Treibhausgas- und CO2-Emissionen um mindestens zehn Prozent allein durch betriebliche und organisatorische Maßnahmen in einem Umfang von insgesamt mindestens 10.000 Tonnen CO2reduzieren. Zudem richten wir an jeder Hochschule eine Nachhaltigkeits-Professur aus den 300 neuen W-Stellen ein.

So funktioniert der Hessische Hochschulpakt

Das Hessische Wissenschaftsministerium verhandelt seit 2002 alle fünf Jahre mit den Präsidentinnen und Präsidenten der mittlerweile 14 Hochschulen des Landes über einen Hessischen Hochschulpakt, der Ziele für die Hochschulen und zugleich deren Finanzierung festlegt. Wesentliche Bestandteile waren bisher ein Grundbudget, das sich vor allem nach der Zahl der Studierenden bemisst, ein Erfolgsbudget, bei dem es um Parameter wie zum Beispiel die Zahl der Absolventinnen und Absolventen, die Qualität der Forschung, die Internationalisierung und die Gleichstellung der Geschlechter geht, Mittel für die Qualität von Studium und Lehre (QSL-Mittel), Mittel aus dem „Hochschulpakt 2020“ von Bund und Ländern und ein Innovations- und Strukturentwicklungsbudget.

Der neue Hochschulpakt fasst Grundbudget, QSL-Mittel und die Landesmittel aus der Bund-Länder-Vereinbarung „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ zu einem neuen Sockelbudget zusammen. Der Betrag des um die QSL-Mittel erweiterten Grundbudgets steigt jährlich um vier Prozent. Zusätzlich wird eine vierprozentige Steigerung bei der Kofinanzierung der Bundesmittel des Zukunftsvertrags durch das Land Berücksichtigung finden. Das Sockelbudget gibt den Hochschulen Planungssicherheit, da der Sockel im Gegensatz zum früheren Grundbudget nicht jedes Jahr auf der Basis von volatilen Clusterpreisen ermittelt wird. Über die Laufzeit des Pakts umfasst es knapp 8,2 Milliarden Euro, darin enthalten sind rund 520 Millionen Euro QSL-Mittel und 870 Millionen Euro Landesmittel aus dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ (Nachfolger des Hochschulpakts 2020 zwischen Bund und Ländern).

Das Erfolgsbudget wird künftig nach weniger Parametern als bisher verteilt, um eine stärkere Wirkung zu entfalten. Außerdem soll das Erfolgsbudget ebenfalls um vier Prozent jährlich gesteigert werden. Zuvor waren die Mittel für wesentliche Bereiche innerhalb des Erfolgsbudget auf dem Anfangsniveau eingefroren. Es bleibt bei den Bereichen Forschung, wissenschaftlicher Nachwuchs, Lehre, Gender. Es umfasst knapp 1,5 Milliarden Euro.

Neu ist das Profilbudget mit zwei Linien: Im Profilbudget A (85 Millionen Euro) können die Hochschulen für Projekte zur Umsetzung ihrer strategischen Konzepte zur Profilbildung zusätzliche Mittel beantragen. Für die Erarbeitung der Strategiekonzepte werden die Hochschulen finanziell und durch Beratung externer Expertinnen und Experten unterstützt. Im Profilbudget B (49 Millionen Euro) werden in individuellen Zielvereinbarungen Kennzahlen festgelegt, die die Hochschulen erreichen müssen, bevor das Geld dafür fließt. Ein Teil dieser Ziele gilt für alle Hochschulen, einen Teil vereinbaren sie individuell mit dem Wissenschaftsministerium.

Weiterhin geben wird es das Innovations- und Strukturentwicklungsbudget (83 Millionen Euro) für besondere Vorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit und der Strukturentwicklung, insbesondere für hochschulübergreifende Projekte.

Hinzu kommen die Mittel des Bundes aus der Bund-Länder-Vereinbarung „Zukunftsvertrag Lehre und Studium stärken“ in Höhe von 790 Millionen Euro sowie Sondertatbestände (um besondere Belastungen einzelner Hochschulen auszugleichen, etwa bei der Bauunterhaltung) in Höhe von 640 Millionen Euro.

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