Nahaufnahme einer Person, die Gitarre spielt; im Hintergrund singt jemand

Sichere Räume schaffen: Ins Freie!

Die Pandemie lässt kaum Voraussagen für den Kulturbetrieb in Innenräumen zu, etwa in Theatern, Kinos und Konzertsälen. Freilichtveranstaltungen dagegen können im Sommer mit großer Wahrscheinlichkeit unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden. „Ins Freie!“ unterstützt daher den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Veranstaltungsformate sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten. Das Programm ist von dem Gedanken geleitet, in diesem Pandemiejahr zusätzliche Kulturveranstaltungen im Freien zu ermöglichen. Damit bekommen Künstlerinnen und Künstler Auftrittsmöglichkeiten, technisches Personal und Dienstleister erhalten Aufträge und das Publikum bekommt endlich wieder kulturelle Angebote. Hierfür sind insgesamt 10 Millionen Euro vorgesehen.

Die Programmlinien

„Ins Freie!“ hat drei Programmlinien.

Die erste Programlinie richtet sich an geübte Veranstalter mit größeren Projekten. Sie können bis zu 500.000 € beantragen (die aber natürlich nicht ausgeschöpft werden müssen). Damit können zu gleichen Teilen Kosten für die Infrastruktur (Bühnenelemente, Mietkosten, technisches Personal u.ä.) und für künstlerische Programme (Gagen, Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit u.ä.) unterstützt werden. Ein wichtiges Element der Programme sollten dabei Auftritte hessischer Künstlerinnen und Künstler sein.

Weil der Aufwand für Einrichtung und Bewerbung solcher Projekte groß ist, wird ausdrücklich die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen ermutigt. So können bspw. mehrere Theater(gruppen) gemeinsam eine Spielstätte einrichten, kann ein Veranstalter freien Akteuren Programmslots einräumen oder ein traditionelles Open-Air-Programm sein Angebot erweitern. Ein Antrag muss sich dabei nicht zwangsläufig auf einen festen Standort beziehen, sondern kann auch „wandern“ oder an mehreren Orten stattfinden - gerade in den Städten ist es oft schwer ist, über längere Zeit an einem Standort zu spielen, ohne in Konflikte mit Anwohnerinnen und Anwohnern zu kommen. Ein so verstandenes Gesamtprojekt soll dabei eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Antragstellende sollten sich also im Vorhinein mit möglichen Kooperationspartnern abstimmen.

Die zweite Linie unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter mit Summen bis zu 40.000 Euro. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteure zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat.

Die dritte Förderlinie wird über das Film- und Kinobüro Hessen ausgegeben und richtet sich an Open-Air-Kinos. Hier können entweder Kinos selbst initiativ werden oder freie Veranstalter einen Antrag stellen, wobei in der Regel Kinos als Mitveranstalter beteiligt werden müssen. Die Planungen für das diesjährige SommerWanderKino Hessen beginnen nach Ostern. Kinos, Kommunen und andere Interessierte können sich an das Film- und Kinobüro Hessen wenden.

Bitte beachten Sie: Das Programm ist beendet und hat 2021 mehr als 100 kleine und große Open-Air-Festivals gefördert, insbesondere solche, bei denen Gruppen und Initiativen zusammengearbeitet haben.

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