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Hessische Professur zur Geschichte der Demokratisierung Deutschlands

Diese Ausschreibung ist Teil des Programms "Stärkung der Demokratieforschung". Antragsfrist ist der 28.02.2025.

Die Finanzierung im Haushaltsjahr 2025 und in den Folgejahren steht derzeit noch unter Haushaltsvorbehalt.

Gegenstand der Förderung

Die deutsche Demokratiegeschichte bietet die große Chance, ihre Bedeutung für eine freiheitliche Selbstverständigung unseres Landes stärker in den Fokus zu rücken. Deutschland war immer wieder Schauplatz vielfältiger Auseinandersetzungen um die Demokratie. Nicht nur der mutige Einsatz für bürgerliche und soziale Rechte der Revolutionärinnen und Revolutionäre von 1848 findet noch zu wenig Beachtung; er zeigt beispielhaft und eindrücklich, dass die Demokratie über wenigstens zwei Jahrhunderte erstritten wurde. Die gründliche Erforschung kann gerade heute, da die Demokratie stark umkämpft ist, wichtige Orientierung bieten. Vor diesem Hintergrund wird das HMWK eine bundesweit einmalige Professur zur Geschichte der Demokratisierung Deutschlands auf den Weg bringen.

Antragsberechtigung

  • Antragsberechtigt sind Hochschulen des Landes Hessen, Hochschulen des Landes Hessen gemeinsam mit in Hessen ansässigen und vom Land geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Hochschulen des Landes Hessen gemeinsam mit überregional finanzierten und gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen.

Antragsvoraussetzungen

  • Ziel der Ausschreibung ist es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in der Demokratiegeschichte exzellent ausgewiesen sind, für Hessen zu gewinnen bzw. in Hessen zu halten; Willkommen sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aktuell im Ausland tätig sind und ihre Arbeit in Hessen fortsetzen möchten.
  • Adressaten können sich grundsätzlich auf unterschiedlichen Karrierestufen befinden; Tenure Track Professuren sind möglich. Durch die Förderung einer spezifischen Berufung oder einer erfolgreichen Bleibeverhandlung soll die Forschung zur Geschichte der Demokratisierung Deutschlands als neuer zukunftsträchtiger Bereich ausgebaut werden, ggfs. auch in Kooperation mit einer außeruniversitären Forschungseinrichtung.
  • Die Einbettung in die Profilbildung, in die strategische Planung und langfristige Perspektive sind wesentlich. Der Aus- und Aufbau des Forschungsschwerpunkts Demokratiegeschichte wird durch die mit ihrem Antrag erfolgreiche Hochschule begründet. Die Bedeutung der zu berufenden Person für die Weiterentwicklung der Forschungsschwerpunkte der Hochschule wird in einem Arbeitsplan für die Professur im Einklang mit der strategischen Schwerpunktsetzung der Hochschule entwickelt.
  • Die Rückkoppelung der Forschung in die Gesellschaft, die Einbeziehung von relevanten Akteuren wie Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Stiftungen oder Bildungseinrichtungen sollen Teil des Konzepts sein.
  • Die Wissenschaftliche Qualifikation der Wissenschaftlerin/ des Wissenschaftlers wird über eine begründete Stellungnahme dargelegt. Es werden von der Karrierestufe abhängige wissenschaftliche Errungenschaften erwartet (Beispiele sind Leibniz-Preis, Heinz Maier-Leibnitz-Preis, ERC-Grant, Emmy Noether-Förderung, eine (Teil)projektleitung eines Exzellenzclusters, DFG-Sonderforschungsbereichs, DFG-Graduiertenkollegs, die Leitung einer Nachwuchsgruppe an einem Max-Planck-Institut, Fraunhofer-Institut, Leibniz-Institut, Helmholtz-Einrichtung). Bei vorheriger Tätigkeit im Ausland werden vergleichbare Preise ausländischer Förderorganisationen oder herausragende Publikationsleistungen dargelegt. Darüber hinaus wird insbesondere auch ausgeführt, wie die Geschichte der Demokratisierung Deutschlands perspektivreich und innovativ erforscht wird, und damit als zukunftsträchtiger Forschungsbereich ausgebaut wird. Die Professur und ihr Forschungsprogramm müssen das Profil und die Planungen der beantragenden Hochschule(n) substanziell verstärken oder ergänzen.

Art und Umfang der Förderung

  • Gefördert wird die Ausstattung einer zum Zeitpunkt der Antragstellung finanzierten Professur. Die Personalmittel für die Professur werden seitens der antragstellenden Einrichtung oder durch andere externe Fördergebende (z. B. BMBF) finanziert. Sofern die Professur über externe Förderprogramme finanziert wird, sind die damit verbundenen Verpflichtungen einzuhalten.
  • Eine Dauerperspektive/ Verstetigung der Professur wird durch die Hochschule gesichert. Die Zuweisung erlaubt der Hochschule, die von ihr vorgeschlagene und von ihr finanzierte Professur mit Mitteln für wissenschaftliche Mitarbeiter etc. ausstatten zu können. Das HMWK setzt mit dieser Stellenausstattung einen deutlichen Anreiz.
  • Es werden bis zu 330 Tsd. Euro p.a. im Wege der Projektförderung für eine Professur gefördert.
  • Der Eigenanteil der antragstellenden Einrichtung an der Finanzierung der Ausstattung der zu fördernden Professur darf 25 % der beantragten Mittel nicht unterschreiten.
  • Die Laufzeit der HMWK-Unterstützung der Professur er streckt sich bis Ende 2028
  • Gefördert werden Personalmittel zur Ausstattung bzw. im Umfeld der Professur, daneben Sach- und Investitionsausgaben; nicht gefördert werden die Kosten für die Professur selbst. Die Mittel können flexibel eingesetzt werden, etwa für den Aufbau von Forschungsteams oder die technische und räumliche Ausstattung. Auch „Dual Career“-Maßnahmen der antragstellenden Hochschule können anteilig unterstützt werden. Für Berufungsleistungsbezüge können Mittel unter Beachtung von § 35 Hessisches Besoldungsgesetz eingesetzt werden.

Antragsverfahren

  • Förderanträge müssen fristgerecht eingereicht werden, um eine Berücksichtigung im Auswahlprozess zu gewährleisten.
  • Der Antrag muss durch die Leitung der antragsberechtigten Hochschulen und Einrichtungen gezeichnet sein.
  • Die Antragstellerin erklärt den Bedarf an Fördermitteln für die Dauer des laufenden Kalenderjahres sowie für die gesamte Projektdauer.
  • Der Antrag enthält, jeweils als separate Anhänge, eine Antragsbegründung und den Ausgaben- und Finanzierungsplan.
  • Teile der Antragsbegründung sind:
    • Stellungnahme zur wissenschaftlichen Qualifikation
    • Stellungnahme zur strategischen Einbettung
    • Arbeitsplan der Professur (ca. 2-seitig)
    • Belastbares Konzept zur nachhaltigen Finanzierung der Professur
    • Konzept zum Erreichen eines gesellschaftlichen Impakts und zur Verzahnung mit der Zivilgesellschaft
    • nachhaltiges Verwertungskonzept der Ergebnisse über das Projekt hinaus im Sinne von Open Science
  • Anhänge zur Antragsbegründung sind weiterhin:
    • Wissenschaftlicher Lebenslauf
    • Gutachten aus der Berufungskommission bzw. Abwerbeangebot
    • bei einer Tenure Track-Professur ist der Kriterienkatalog für die Zwischenevaluierung beizufügen
    • Finanzplan nach Ausgabenarten unter Darstellung des Eigenanteils
  • Antragsvoraussetzungen für Kandidaten, die an der Hochschule neu beginnen:

Anträge können im Laufe des gesamten Berufungsprozesses gestellt werden. Die Einreichung eines Antrags ist möglich, sobald die Gutachten aus der Berufungskommission vorliegen. Der Ruf darf bis zur Förderentscheidung noch nicht erteilt sein.

  • Antragsvoraussetzungen für Kandidaten, die an der Hochschule bereits tätig sind:

Die Einreichung eines Antrags ist möglich, sobald ein Abwerbeangebot vorliegt. Die Bleibeverhandlungen dürfen erst nach der Förderentscheidung abgeschlossen werden.

  • Sobald ein Antrag zur Förderung ausgewählt wurde, können die Verhandlungen der beantragenden Einrichtung(en) mit den zu Berufenden oder den zu Haltenden abgeschlossen werden. Für den schriftlich zu bestätigenden Abschluss der Berufungs- oder Bleibeverhandlungen stehen acht Monate zur Verfügung. In Ausnahmefällen kann eine Fristverlängerung gewährt werden.

Bewertungs- und Entscheidungsgrundlagen

  • Mit den oben aufgeführten Antragsunterlagen belegen die Antragstellenden folgende Punkte, auf deren Grundlage die Bewertung erfolgt:
  1. Die Qualität der Forschung (Zielvorgaben, Mehrwert zum bisherigen Stand der Forschung, Methodik),
  2. gesellschaftliche Relevanz und Impact (direkter Einfluss der Ergebnisse auf den gesellschaftlichen Diskurs, längerfristiger Impact, Maßnahmen zur Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse)
  3. Implementierung im strategischen Gesamtkontext der Hochschule.

 

  • Die Antragsbegründung umfasst nicht mehr als 20 Seiten.
  • Ausgewählte externe Gutachter sprechen eine Förderempfehlung aus.
  • Die Förderentscheidung wird durch das HMWK getroffen.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Alle Interessenten sind dazu angehalten, vor der Einreichung von Unterlagen eine Beratung mit den genannten Ansprechpartnern in Anspruch zu nehmen, um zu prüfen, ob der beabsichtigte Zuwendungszweck formal und inhaltlich die Fördervoraussetzungen erfüllt.

Berichte

Die Projekte legen einen Zwischennachweis zum 31. März in jedem auf die Bewilligung folgenden Jahr beim HMWK vor, einen Verwendungsnachweis zum 30. Juni des Jahres, das auf die Beendigung des Projektes folgt. Der Nachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das Ergebnis darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen im Zeitraum eines Kalenderjahres.

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