Grafik zweier Sprechblasen mit Fragezeichen und Linien.

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Fragen & Antworten zum Hessischen Hochschulpakt 2026–2031

Mit dem Hessischen Hochschulpakt 2026–2031 haben sich das Land Hessen und die 14 staatlichen Hochschulen auf einen neuen Finanz- und Entwicklungsrahmen verständigt. Die Vereinbarung wurde am 17. Juli 2025 unterzeichnet und tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

In einer Zeit erheblicher finanzieller Herausforderungen sorgt der Hochschulpakt für Verlässlichkeit und Planbarkeit für die hessischen Hochschulen. Trotz notwendiger Konsolidierungen sichert das Land bis 2031 verbindliche Mittelzusagen zu, reduziert bürokratische Vorgaben und stärkt die strategische Weiterentwicklung des Hochschulsystems.

Ziel ist es, Wissenschaft und Lehre in Hessen nachhaltig zu fördern – auch unter schwierigen Haushaltsbedingungen.

Welche Regelungen gelten konkret? Was bedeutet der Pakt für die Hochschulen? Und wie sieht die finanzielle Entwicklung in den kommenden Jahren aus?

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Hochschulpakt finden Sie hier: 

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