Grafik zweier Sprechblasen mit Fragezeichen und Linien.

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Fragen & Antworten zum Hessischen Hochschulpakt 2026–2031

Mit dem Hessischen Hochschulpakt 2026–2031 haben sich das Land Hessen und die 14 staatlichen Hochschulen auf einen neuen Finanz- und Entwicklungsrahmen verständigt. Die Vereinbarung wurde am 17. Juli 2025 unterzeichnet und tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

In einer Zeit erheblicher finanzieller Herausforderungen sorgt der Hochschulpakt für Verlässlichkeit und Planbarkeit für die hessischen Hochschulen. Trotz notwendiger Konsolidierungen sichert das Land bis 2031 verbindliche Mittelzusagen zu, reduziert bürokratische Vorgaben und stärkt die strategische Weiterentwicklung des Hochschulsystems.

Ziel ist es, Wissenschaft und Lehre in Hessen nachhaltig zu fördern – auch unter schwierigen Haushaltsbedingungen.

Welche Regelungen gelten konkret? Was bedeutet der Pakt für die Hochschulen? Und wie sieht die finanzielle Entwicklung in den kommenden Jahren aus?

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Hochschulpakt finden Sie hier: 

  • Das Land Hessen und die staatlichen Hochschulen haben sich am 17.07.2025 auf den Hessischen Hochschulpakt (HHSP) 2026–2031 verständigt – die Vereinbarung schafft in einer Zeit notwendiger Haushaltskonsolidierung für die nächsten
    sechs Jahre Planungssicherheit und gibt damit verlässliche Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung von Forschung und Lehre in Hessen.
  • Gleichzeitig stärkt der Pakt die Hochschulautonomie und reduziert bürokratische Vorgaben.
  • Mit einer einmaligen Verlängerung des Paktzeitraums (sechs statt fünf Jahre) um ein prognostiziert wirtschaftlich stärkeres Jahr kann den Hochschulen im neuen Hochschulpakt eine zusätzliche Mittelsteigerung zum Ende der Laufzeit zugesagt
    werden.
  • Der Hochschulpakt 2026–2031 tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Die schwierige Finanzlage des Landes Hessen wird Konsolidierungen über alle Ressorts der Landesregierung hinweg erforderlich machen, um einen rechtskonformen Landeshaushalt aufstellen zu können.

Aus diesem Grund müssen die Hochschulen nach den überdurchschnittlich hohen jährlichen Aufwüchsen der vergangenen Jahre in 2026 einen Konsolidierungsbeitrag von ca. 30 Mio. Euro gegenüber dem „Paktvolumen“ von 2025 leisten. Das entspricht einer
Absenkung ihres Budgets von 2025 um 1,3 %. Im Jahr 2027 kehrt das Budget auf das Niveau von 2025 zurück, ab 2028 wachsen die Budgets mit jährlich steigenden Prozentraten (von 2,07 % in 2028 bis 3,96 % in 2031).

Ein neues, erweitertes Sockelbudget ersetzt zahlreiche Einzeltöpfe und Landesprogramme. Darin integriert sind z.B. auch Mittel für das KI-Projekt hessian.AI (12 Millionen Euro jährlich) sowie 50 % der Mittel aus dem Digitalpakt Hochschulen (10 Millionen Euro jährlich), die bislang nicht Teil des Hochschulpakts waren. Auch bisherige Förderprogramme werden dauerhaft verstetigt.

Mehr Autonomie, weniger Detailsteuerung: Unsere Hochschulen erhalten mehr Flexibilität bei der Verwendung ihrer Budgets. Bürokratische Einzelsteuerung wird deutlich reduziert.

Planungssicherheit bei Tarifsteigerungen: Ab 2028 stehen jährlich mindestens 37,5 Millionen Euro zur Abdeckung von Tarifabschlüssen ab 2027 zur Verfügung. Bei Abschlüssen über 4 % werden vom Land zusätzliche Mittel (d.h. über die im Hochschulpakt zugesagten Mittel hinaus) bereitgestellt, damit die Hochschulen zukünftig vor einem strukturellen Defizit durch Tariferhöhungen geschützt sind.

Stärkere Leistungsorientierung: Der Anteil der leistungsgesteuerten Finanzierung steigt von 15,5 % (2025) auf 18,1 % (2026).

Neue Förderlinie „STEP“ für Strukturentwicklung und Profilbildung: Ein transparentes, administrativ schlankes Verfahren stärkt gezielt die strategische Weiterentwicklung der Hochschulen.

Verlässliche Übergangsregelung: Erstmalig wurde eine verbindliche Übergangsregelung zwischen zwei Hochschulpakten vereinbart. Das Land garantiert auch nachlaufend zum Paktzeitraum die Übernahme von Tarifsteigerungen – ein weiterer Beitrag zur finanziellen Planbarkeit und Absicherung und ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem jetzt auslaufenden Hochschulpakt.

Die 475 Mio. € aus der Rücklagenentnahme im Haushalt 2025 werden vom Land zusätzlich zum HHSP schrittweise ab 2026 bereitgestellt.

Die Hochschulen erhalten als einzige Landeseinrichtungen finanzielle Planungssicherheit über einen Zeitraum von sechs Jahren und teilweise sogar darüber hinaus mit ab 2028 garantierten jährlichen Zuwächsen zwischen 2,07 und 3,96 Prozent.

Die ursprüngliche Zeitplanung sah einen Abschluss im Frühjahr 2025 vor. Die Verschiebung des Verhandlungsabschlusses lag begründet in

  • der vorzeitigen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 mit einhergehenden Grundsatzentscheidungen hinsichtlich Verschuldungsgrenze und neuen Sonderfonds (Sondervermögen),
  • dem notwenigen Abwarten der Mai-Steuerschätzung und
  • dem damit einhergehenden Plan zur Haushaltsaufstellung 2026.

 Außerdem konnte so die für Hessen erfolgreiche Exzellenzstrategie-Entscheidung berücksichtigt werden (Entscheidung erfolgte am 22. Mai 2025), die für die weiteren Planungen der beteiligten Hochschulen eine zentrale Rolle spielt.

Grundsätzlich gilt: Vor dem Hintergrund der den Hochschulen eingeräumten Hochschulautonomie und der Budgetverantwortung können und müssen die Hochschulen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbständig entscheiden, auf welche Bereiche sie ihre Schwerpunkte legen und wie sie ihre Mittel verwalten.

Das HMWK wird hierzu keine Kürzungsvorgaben oder Schwerpunktsetzungen in bestimmten Bereichen machen, sondern vielmehr mit den Hochschulen einzeln und im Dialog individuelle Vereinbarungen über die Ziele abschließen und darüber hinaus für Gespräche jederzeit bereitstehen.

Dies ist praktisch nahezu ausgeschlossen. Grundsätzlich obliegt es den jeweiligen Haushaltsbeauftragten der Hochschulen sicherzustellen, dass die zugewiesenen Haushaltsermächtigungen nicht überschritten werden. 

Sollte an einer Hochschule eine Situation eintreten, dass massive Überschreitungen zu einer drohenden Zahlungsunwirksamkeit führen, dann würde die Liquidität über das Cash-Pooling des Landes dennoch sichergestellt sein. Cash-Pooling bedeutet, dass alle Buchungskreise im Land, hierzu zählen auch die Hochschulen, im Rahmen eines gemeinsamen Finanzmanagements einander liquide Mittel tagesgenau zur Verfügung
stellen oder auf diese zurückgreifen können.

Nein. Fest steht, dass die Einführung von Studiengebühren per Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen CDU und SPD in Hessen ausgeschlossen ist. Daran wird sich auch nichts ändern.

Auch die an jeder Hochschule unterschiedlichen Semesterbeiträge stehen in keinem Zusammenhang mit dem Hochschulpakt. Sie setzen sich aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammen, die das Land z.T. nicht direkt beeinflussen kann: Studierendenwerksbeiträge, Beiträge zur Studierendenschaft und Verwaltungskostenbeiträge. Letztere sind im Hochschulgesetz ohnehin fix gedeckelt. 

Die Landeszuschüsse für die Studierendenwerke wurden zuletzt im Haushalt 2025 – trotz angespannter Haushaltslage – nach längerem Stillstand um 2 Mio. Euro erhöht.

Die Hochschulen haben, wie bereits schon 2010, eine Protokollnotiz zum Pakt abgegeben, in der sie ihre Bedenken zum Ausdruck bringen und den Pakt unterzeichnen, um im Rahmen der Gesamtverantwortung als Präsidien planbare Mindestressourcen zu sichern.

Zudem vermerken sie darin insbesondere im Vertrauen auf die zugesagte Verhandlungsaufnahme im Falle eines wirtschaftlichen Aufschwungs, dass sie erwarten, dass im Falle einer Erhöhung der dem HMWK zugewiesenen Mittel eine adäquate Partizipation der Hochschulen zeitnah erfolgt.

Positiv wird in der Protokollnotiz vonseiten der Hochschulen bewertet, dass das HMWK konsequent Einzelprogramme in seinem Einflussbereich in ein neues Sockelbudget überführt hat, was einen deutlichen Bürokratieabbau und mehr Flexibilität ermöglicht.

Auch im Jahr 2010 wurde der gemeinsame Etat ab 2011 um 30 Millionen Euro gekürzt, inflationsbereinigt war dies eine höhere Absenkung. Gleichzeitig garantierte auch der damalige Pakt den Hochschulen, dass es keine weiteren Kürzungen geben werde.

Auch im Folgepakt gab es durchaus Einschnitte oder Schwerpunktsetzungen. So profitierten die damaligen Fachhochschulen vom HHSP 2016–2020, während die Universitäten seinerzeit einen geringeren Aufwuchs hinnehmen mussten. Auch die Mittel für den Hochschulbau mussten damals zurückgefahren werden.

Dass im Jahr 2020 ein Hochschulpakt für 2021–2025 abgeschlossen werden konnte, der mit fünf mal vier Prozent die höchsten Zuwächse in der Geschichte des Landes Hessen festschreiben konnte, war nicht zuletzt der vergleichsweise guten damaligen Haushaltslage zu verdanken. In der gegenwärtigen Situation des Landeshaushalts ist dies nicht erneut möglich.

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