Ein neues, erweitertes Sockelbudget ersetzt zahlreiche Einzeltöpfe und Landesprogramme. Darin integriert sind z.B. auch Mittel für das KI-Projekt hessian.AI (12 Millionen Euro jährlich) sowie 50 % der Mittel aus dem Digitalpakt Hochschulen (10 Millionen Euro jährlich), die bislang nicht Teil des Hochschulpakts waren. Auch bisherige Förderprogramme werden dauerhaft verstetigt.
Mehr Autonomie, weniger Detailsteuerung: Unsere Hochschulen erhalten mehr Flexibilität bei der Verwendung ihrer Budgets. Bürokratische Einzelsteuerung wird deutlich reduziert.
Planungssicherheit bei Tarifsteigerungen: Ab 2028 stehen jährlich mindestens 37,5 Millionen Euro zur Abdeckung von Tarifabschlüssen ab 2027 zur Verfügung. Bei Abschlüssen über 4 % werden vom Land zusätzliche Mittel (d.h. über die im Hochschulpakt zugesagten Mittel hinaus) bereitgestellt, damit die Hochschulen zukünftig vor einem strukturellen Defizit durch Tariferhöhungen geschützt sind.
Stärkere Leistungsorientierung: Der Anteil der leistungsgesteuerten Finanzierung steigt von 15,5 % (2025) auf 18,1 % (2026).
Neue Förderlinie „STEP“ für Strukturentwicklung und Profilbildung: Ein transparentes, administrativ schlankes Verfahren stärkt gezielt die strategische Weiterentwicklung der Hochschulen.
Verlässliche Übergangsregelung: Erstmalig wurde eine verbindliche Übergangsregelung zwischen zwei Hochschulpakten vereinbart. Das Land garantiert auch nachlaufend zum Paktzeitraum die Übernahme von Tarifsteigerungen – ein weiterer Beitrag zur finanziellen Planbarkeit und Absicherung und ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem jetzt auslaufenden Hochschulpakt.
Die 475 Mio. € aus der Rücklagenentnahme im Haushalt 2025 werden vom Land zusätzlich zum HHSP schrittweise ab 2026 bereitgestellt.
Die Hochschulen erhalten als einzige Landeseinrichtungen finanzielle Planungssicherheit über einen Zeitraum von sechs Jahren und teilweise sogar darüber hinaus mit ab 2028 garantierten jährlichen Zuwächsen zwischen 2,07 und 3,96 Prozent.