Wiesbaden. Mit der Novellierung des Bibliotheksgesetzes will die Landesregierung die Bedeutung der Bibliotheken als kulturellen Raum stärken, einen Fokus auf ihre Rolle bei der demokratischen Teilhabe legen und sicherstellen, dass alle sie uneingeschränkt nutzen können. Angela Dorn, Ministerin für Wissenschaft und Kunst, betonte in der Ersten Lesung im Hessischen Landtag, dass sich das Gesetz im Wesentlichen bewährt habe. Deshalb werde es verlängert, aber einige notwendige Veränderungen und Anpassungen würden vorgenommen.
Wohnzimmer der Stadt
„Bibliotheken werden gern als ,Wohnzimmer der Stadt‘ bezeichnet – aber diese Wohnzimmer haben mehr zu bieten als Schmökern im Ohrensessel“, sagte Ministerin Dorn in ihrer Rede. „Hier lesen Schriftstellerinnen aus blutigen Krimis und tiefsinnigen Essays, hier diskutieren Freunde und Fremde anschließend darüber. Es gibt Filme, Konzerte und in der Kinderecke geht es jeden Tag bunt und lebendig zu. Diese Wohnzimmer sind keine Orte der Betulichkeit, sondern Orte der Neugier, des Austauschs und des prallen Lebens.“ Der Gesetzesentwurf stärke daher die Rolle der Bibliotheken als Orte der Kultur. „Bibliotheken sollen durch Veranstaltungen in der Öffentlichkeit präsent sein und in Zusammenarbeit mit anderen kulturellen Einrichtungen ein attraktives Kulturangebot anbieten.“
Freien Zugang zu Wissen und Bildung
„Durch ihre Angebote tragen Bibliotheken zum freien Zugang zu Wissen und Bildung sowie zur Meinungs- und Informationsfreiheit in Gesellschaft und Wissenschaft bei“, so Ministerin Dorn weiter. „Daher ist es wichtig, dass sie eine neutrale Position einnehmen und ein politisch, weltanschaulich und religiös ausgewogenes Angebot zur Verfügung stellen. Eine entsprechende Regelung haben wir neu ins Gesetzt aufgenommen. Auch wird nun explizit erwähnt, dass Bibliotheken als barrierefreie Orte der Begegnung und der Kommunikation für alle zu verstehen sind. Sie sind Institutionen, die Menschen mit Behinderung sowie Menschen in schwierigen Lebenssituationen durch geeignete Informations- und Medienangebote unterstützen.“
Verantwortung für die Bibliotheken bekennen
Hessen ist eins von nur fünf Bundesländern, die sich mit einem Bibliotheksgesetz zu ihrer Verantwortung für die Bibliotheken bekennen. Dazu gehört in Hessen auch der Anspruch auf kostenfreien Zugang zu den Bibliotheksräumen für Nutzerinnen und Nutzer. „Bibliotheken sollen Wohnzimmer bleiben. Das heißt auch, dass sie keine exklusiven Salons werden sollen, sondern offen stehen für alle Nutzerinnen und Nutzer. Erst dadurch werden sie zu einem Ort von tatsächlicher und wahrhaftiger Teilhabe und gesellschaftlicher Bedeutung.“