Wiesbaden. Die Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes soll unter anderem die Qualität im Studium weiter verbessern helfen, die Strategiefähigkeit der Hochschulen und ihre Potenzial zur Gewinnung exzellenter Köpfe stärken und die Partizipation innerhalb der Hochschule sowie die Transparenz erweitern. Diese Hauptziele hob Wissenschaftsministerin Angela Dorn in der Ersten Lesung des Gesetzes im Plenum des Hessischen Landtages am Mittwoch hervor.
Dialog mit den Hochschulen
„Wir wollen unsere Hochschulen verlässlich unterstützen und haben dafür die Hessische Hochschulstrategie entwickelt. Ihr Kern sind eine deutlich gesteigerte und verlässliche Grundfinanzierung und verlässlich vereinbarte Ziele. Um sie zu flankieren, entwickeln wir das Hessische Hochschulgesetz weiter“, erklärt Wissenschaftsministerin Angela Dorn. „Wir haben bereits vor der Einbringung des Gesetzes einen ausführlichen Dialog mit den Hochschulen geführt und rund 1100 Änderungsvorschläge aus mehr als 60 eingesandten Stellungnahmen sorgfältig ausgewertet. Viele Änderungen haben wir auch berücksichtigen können.“
Qualität des Studiums und der Lehre als Ziel
„Ein wichtiges Ziel der Novelle ist die die Qualität des Studiums und der Lehre. Die Vielfalt an den Hochschulen wächst seit Jahren – das ist gut so, denn unsere Gesellschaft braucht viele kluge und kreative Köpfe, die unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen mitbringen. Ihnen wollen wir Chancengerechtigkeit geben, damit sie ihre Potenziale entfalten können“, erläuterte Ministerin Dorn. Deshalb sollen unter anderem hochschuldidaktische Fähigkeiten künftig eine stärkere Rolle spielen, auch in Berufungsverfahren. Auch eine regelmäßige Evaluierung der Lehre unter Beteiligung der Studierenden wird vorgesehen. Außerdem wird mit dem Gesetz eine neue Personalkategorie geschaffen, die „Hochschuldozentur“. Sie eröffnet Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen Fokus auf die Lehre legen, einen neuen Karriereweg, und setzt so einen Anreiz für exzellente Lehre.
Studium auch in Teilzeit
Alle Studiengänge sollen möglichst so gestaltet sein, dass sie auch in Teilzeit studiert werden können, und zudem sollen besondere Teilzeitstudiengänge eingerichtet werden. „Wer die persönlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium mitbringt, soll nicht daran scheitern, dass jemand neben dem Studium arbeitet oder Kinder oder Angehörige zu betreuen hat“, so Ministerin Dorn. Auch digitale Lehr- und Lernformate sowie Prüfungsformen werden im Hochschulgesetz verankert.
Flexibilität der Hochschulen
Weitere Neureglungen betreffen die Flexibilität der Hochschulen, die künftig leichter eigene Governance-Regeln treffen können, wenn es der Strategiefähigkeit und Profilbildung dient. Berufungsprozesse sollen schlanker, Frauen stärker gefördert und Partizipation und Dialog innerhalb der Hochschule verbessert werden. Dazu werden unter anderem die Studienkommissionen gestärkt und Studierende dadurch stärker in die Weiterentwicklung von Studium und Lehre eingebunden.
„Wir schaffen ein zeitgemäßes Hochschulgesetz, das unseren autonomen Hochschulen neue Möglichkeiten gibt“, so das Fazit der Ministerin. „So sollen die Studierenden ebenso wie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Potenziale besser entfalten können, damit die Hochschulen ihre wichtige Aufgabe als Herz der Wissensgesellschaft auch in einer sich verändernden Welt weiter und noch besser erfüllen können.“