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Paulskirchen Professur für Demokratieforschung

Diese Ausschreibung ist Teil des Programms "Stärkung der Demokratieforschung Hessen". Antragsfrist ist der 30.11.2025.

Ein Zettel mit einem Ausrufezeichen auf orangefarbenem Grund

In English

Paulskirche Professorship in Democracy Research

Here you can find all information about the call for applications in English.

Die Paulskirchen Professur für Demokratieforschung steht für herausragende wissenschaftliche Leistungen im Bereich der Demokratieforschung und für einen lebendigen Austausch zwischen Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Sie trägt zur Stärkung demokratischer Ideale und Freiheitsrechte bei.

Benannt ist die Gastprofessur im Programm “Stärkung der Demokratieforschung Hessen” nach dem Ort – der Paulskirche – der für den Kampf um eine demokratische und freiheitliche Verfassung in Deutschland steht. Heute ist die Paulskirche eine politische Gedenkstätte, ein Ort des Austauschs unter Bürgerinnen und Bürgern und des Nachdenkens zu Demokratie, Freiheit und Gleichheit. Sie ist ein symbolträchtiger Ort der respektvollen Auseinandersetzung zur Stärkung der Demokratie mit internationaler Sichtbarkeit. In Erinnerung an die demokratische Tradition Deutschlands steht die Paulskirchen Professur in einem historischen Kontext, dem Kampf für Bürgerrechte, Rechtsstaatlichkeit und parlamentarische Demokratie und ist mit gleichgerichteten Anstrengungen weltweit verbunden. Der Inhaberin/dem Inhaber der Professur soll die Möglichkeit eröffnet werden, im Laufe des Aufenthalts in Hessen eine besondere Veranstaltung in der Paulskirche abzuhalten.

Gegenstand der Förderung

Die Paulskirchen Professur für Demokratieforschung ermöglicht in der Demokratieforschung ausgewiesenen internationalen Wissenschaftler/innen ein Jahr an einer hessischen Hochschule zu forschen und zu lehren. Die Gastprofessur ist eine Förderlinie im Programm Stärkung der Demokratieforschung Hessen“, mit dem das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) exzellente Demokratieforschung mit großem Transferpotenzial und Synergien durch Vernetzung zwischen den hessischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie weiteren Akteuren unterstützt.

Die Gastprofessur öffnet das Programm sowohl für Wissenschaftler/innen, die die Demokratieforschung nachhaltig geprägt haben, wie auch für herausragende international sichtbare Top-Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und fördert weitere übergreifende Vernetzung.  Angesprochen werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zu Demokratie in Geschichte und Gegenwart forschen und eine internationale Perspektive mitbringen. Von der Professur werden Impulse für die Forschung und das demokratische Leben in Hessen erwartet mit Wirkung in die Zivilgesellschaft. Die Etablierung der Gastprofessur würdigt die Rolle der Geistes- und Sozialwissenschaften zur Unterstützung einer lebendigen Demokratie. In Kooperation mit der aufnehmenden Hochschule leistet die Gastprofessorin oder der Gastprofessor selbst einen Beitrag zur Stärkung der hessischen und hessenübergreifenden Kooperation und der Wirkung der Demokratieforschung in die Gesellschaft.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Hochschulen des Landes Hessen mit einer Kandidatin / einem Kandidaten, die oder der sich einverstanden erklärt hat, die Gastprofessur im Erfolgsfall anzutreten. Anträge können auch gemeinsam mit in Hessen ansässigen und vom Land geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen, oder gemeinsam mit überregional finanzierten und gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen erfolgen.

Antragsvoraussetzungen

Ziel der Ausschreibung ist es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in der Demokratieforschung exzellent ausgewiesen sind, als Gastprofessor/in für ein Jahr für Hessen zu gewinnen. Willkommen sind vor allem, aber nicht nur Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aktuell in ihrer Haupttätigkeit im Ausland beschäftigt sind und die neue Impulse für Forschung und demokratisches Leben geben können.

Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber um eine Gastprofessur

Die Gastprofessur beruht auf § 81 HHG sowie ggf. den Richtlinien der aufnehmenden Hochschule für eine Gastprofessur. Die Professur richtet sich in erster Linie an exzellente in der Demokratieforschung ausgewiesene Persönlichkeiten mit relevantem Forschungsinteresse. Angesprochen sind Wissenschaftler/innen in einer fortgeschrittenen Karrierephase, die die Demokratieforschung nachhaltig geprägt haben. Willkommen sind aber auch Bewerbungen von Spitzennachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern im Feld der Demokratieforschung sowie erfahrene Postdoktoranden auf dem Weg zu habilitationsadäquaten Zusatzqualifikationen.

Die wissenschaftliche Qualifikation der Wissenschaftlerin/ des Wissenschaftlers wird über eine begründete Stellungnahme dargelegt. Es werden von der Karrierestufe abhängige wissenschaftliche Leistungen erwartet, vor allem herausragende Publikationsleistungen.

Die ausgewählte Gastprofessorin oder der Gastprofessor verpflichtet sich zu einer Lehrveranstaltung oder einem Blockseminar pro Semester, mit dem innovative Themen der Demokratieforschung vor internationalem Hintergrund vermittelt werden.

Die Gastprofessorin/ der Gastprofessor ist mit der antragstellenden Hochschule gemeinsam bereit, sich in das geplante Rahmenprogramm engagiert einzubringen.

Anforderungen an die aufnehmende Hochschule

Die Hochschule entwickelt für die Gastprofessorin/ den Gastprofessor ein abgestimmtes, fachliches Rahmenprogramm und ermöglicht vielfältige Vernetzung mit der Fachcommunity. Sie bietet inhaltlich fokussierten Austausch und Feed-Back-Anlässe von Kolleginnen und Kollegen in Hinblick auf die Forschung des/der Wissenschaftlerin/Wissenschaftlers. Damit vermittelt die Hochschule der Gastprofessur Resonanz im wissenschaftlichen Raum. Dies kann durch eine Seminarreihe, eine inhaltlich auf Forschungsthemen des Gastprofessorin/ des Gastprofessors zugeschnittene Konferenz, Veranstaltungen mit Vorständen von NGOs, politische Bildung, Gesprächsanlässe relevanter Personen speziell zum Forschungsinteresse der Gastwissenschaftlerin oder des Gastwissenschaftlers und andere Aktivitäten erfolgen.

Inhaltlich kann die Gastprofessorin oder der Gastprofessor mit ihrer oder seiner Forschung unter dem Aspekt „Einsatz für die Demokratie“ die Brücke zum Rahmenprogramm der Hochschulen mit der Gesellschaft schlagen. Der Austausch mit zeitgenössischen Akteuren einer lebendigen Demokratie bietet hier eine vergleichende Perspektive.

Über die eigene Hochschule hinausgehende (Vernetzungs- )Vorschläge mit dem Ziel der Stärkung des hessischen Demokratieforschungsprofils werden begrüßt, z.B. über eine Ringvorlesung, eine gemeinsame Veröffentlichung, Kontakte mit geförderten Projekten oder durch andere Vorhaben.

Die Hochschule bemüht sich um einer Ausstrahlung der Professur in die Öffentlichkeit und legt möglichst auch dar, wie eine Stärkung der internationalen Vernetzung der hessischen Demokratieforschung mithilfe der Gastprofessur vorangetrieben werden kann.

Die Einbettung in die Profilbildung, in die strategische Planung und langfristige Perspektive der Hochschule in der Demokratieforschung sind wesentlich. Der Beitrag zum Aus- und Aufbau der Demokratieforschung wird im Antrag dargelegt.

Die Rückkoppelung der Forschung in die Gesellschaft, die Einbeziehung von relevanten Akteuren wie Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Stiftungen oder Bildungseinrichtungen sollen Teil des Konzepts sein.

Art und Umfang der Förderung

  • Gefördert werden die Personalmittel für die Gastprofessur. Weiterhin ermöglicht das HMWK der Hochschule, das im Konzept dargelegte Rahmenprogramm auszustatten. Personalmittel und für das Rahmenprogramm vorgesehene Mittel addieren sich auf maximal bis zu 330 Tsd. Euro p.a.
  • Bis zu 330 Tsd. Euro p.a. werden im Wege der Projektförderung gefördert; der jeweilige Anteil der Personal- oder Sachmittel an der Gesamtförderung wird nicht vorgegeben. Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, Kosten für einen Kongress oder für Workshops, Bürgergespräche etc. können ebenso erstattet werden wie Personalmittel zur Ausstattung bzw. im Umfeld der Professur. Auch „Dual Career“-Maßnahmen der antragstellenden Hochschule können unterstützt werden.
  • Als Eigenleistung der Hochschule müssen nachrichtlich Mittel in Form von Arbeitszeitanteilen, auch z.B. der Verwaltung, außerhalb des Finanzplans in den Antrag eingebracht werden.
  • Die Laufzeit der HMWK-Unterstützung der Professur erstreckt sich auf max. ein Jahr.

Antragsverfahren

  • Förderanträge müssen fristgerecht eingereicht werden, um eine Berücksichtigung im Auswahlprozess zu gewährleisten.
  • Jede Hochschule des Landes kann nur einen Antrag pro Förderjahr einreichen.
  • Der Antrag muss durch die Leitung der antragsberechtigten Hochschulen und Einrichtungen gezeichnet sein.
  • Die Antragstellerin erklärt den Bedarf an Fördermitteln für die Dauer des laufenden Kalenderjahres sowie für die gesamte Projektdauer.
  • Der Antrag enthält neben der Antragsbegründung als Anhang den Ausgaben- und Finanzierungsplan mit Aufschlüsselung der Ausgabenarten.

Die Antragsbegründung besteht aus zwei Teilen. 

1. Begründung zur Person der/des Gastprofessorin/-professors, max. 5 Seiten

  • Ein kurzes Motivationsschreiben der antragstellenden Hochschule (eine Seite)ur wissenschaftlichen Qualifikation und  Begründung habilitationsäquivalenter Leistungen (eine Seite)
  • Eine kurze Beschreibung der Lehrveranstaltung, die in Hessen angeboten werden soll (eine Seite)Programm für die Forschung/ das Forschungsprojekt, das mit der Gastprofessur umgesetzt wird (zwei Seiten)
  • Ein akademischer Lebenslauf
  • Eine Promotionsurkunde
  • Ein Verzeichnis wesentlicher Veröffentlichungen
  • Ein Empfehlungsschreiben von einer/einem außerhessischen, nicht befangenen Wissenschaftler/in (max. 1-1,5 Seiten)
  • Möglicherweise weitere Zeugnisse, Urkunden
  • Stellungnahme zur inhaltlichen strategischen Einbettung der Gastprofessur in die Forschung sowie in den Wissenstransfer der Hochschule
  • Konzept zur Erzielung eines wissenschaftlich hochwertigen Austauschs mit der Gastprofessorin/ dem Gastprofessor (z.B. qualifizierte Feed-Back-Formate  mit Kolleginnen und Kollegen)
  • Konzept der Hochschule zum Erreichen eines gesellschaftlichen Impakts und zur Verzahnung mit der Zivilgesellschaft
  • Möglichst Pläne zugunsten der hessischer Demokratieforschung insgesamt und der Erreichung der Ziele des hessenweiten Programms “Stärkung der Demokratieforschung Hessen”
  • Möglichst weitere Vorhaben zur Internationalisierung der hessischen Demokratieforschung im Zuge der Gastprofessur
  • Nachhaltiges Verwertungskonzept der Ergebnisse über das Projekt hinaus im Sinne von Open Science

Als Anhänge:

2. Die Konzeption des Rahmenprogramms der Hochschule, max. 15 Seiten

Bewertungs- und Entscheidungsprozess

Mit den oben aufgeführten Antragsunterlagen belegen die Antragstellenden folgende Punkte, auf deren Grundlage die Bewertung erfolgt:

  1. Die Qualität der Forschung oder des Forschungsprojekts, das die Gastwissenschaftlerin/ der Gastwissenschaftler in Hessen umsetzen möchte (Zielvorgaben, Mehrwert zum bisherigen Stand der Forschung, Methodik),
  2. Beitrag zu einer lebendigen Demokratie bzw. gesellschaftliche Relevanz der Maßnahmen der Hochschule in Kooperation mit der Gastprofessur (Einfluss auf den gesellschaftlichen Diskurs, längerfristiger Impact, Maßnahmen zur Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse)
  3. Implementierung im strategischen Gesamtkontext der Hochschule.

Auf der Grundlage der beschriebenen Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber um eine Gastprofessur und an die aufnehmende Hochschule wird ein wissenschaftsgeleiteter Auswahlprozess durchgeführt.

  • Interessierte Hochschulen sind dazu angehalten, vor der Einreichung von Unterlagen eine Beratung mit den genannten Ansprechpartnern in Anspruch zu nehmen, um zu prüfen, ob der beabsichtigte Zuwendungszweck formal und inhaltlich die Fördervoraussetzungen erfüllt.
  • Ausgewählte externe Gutachter und der Beirat Demokratieforschung Hessen sprechen eine Förderempfehlung aus.
  • Die Förderentscheidung wird durch das HMWK getroffen.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Berichte

Ein Zwischennachweis zum 31. März in jedem auf die Bewilligung folgenden Jahr wird dem HMWK vorgelegt, sowie ein Verwendungsnachweis zum 30. Juni des Jahres, das auf die Beendigung des Projektes folgt. Der Nachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. In dem Sachbericht sind im Zeitraum eines Kalenderjahres die Verwendung der Zuwendung sowie das Ergebnis darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen.

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