Seit April 2012 ist das „Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen“ des Bundes, das so genannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), in Kraft. Dieses Gesetz regelt die Anerkennung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Es schafft einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Gleichwertigkeitsprüfung. Dabei wird überprüft, ob die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Abschluss vergleichbar ist. Es wird zwischen „reglementierten Berufen“ und Berufsbezeichnungen sowie „nicht reglementierten Berufen“ unterschieden.
Reglementierte Berufe:
Für diese Berufe ist gesetzlich festgelegt, dass sie nur aufgenommen oder ausgeübt werden dürfen, wenn eine bestimmte Qualifikation nachgewiesen wird. Hierzu zählen unter anderem Berufsgruppen wie Ärzte, Apotheker, Fahrlehrer, Wirtschaftsprüfer.
Nicht-reglementierte Berufe:
Es handelt sich um die etwa 350 Ausbildungsberufe, die in die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer (IHK)sowie der Handwerkskammer (HWK) fallen, wie beispielsweise Augenoptiker, Friseure, Bankkaufleute, Köche.
Nicht vom Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)betroffen sind:
- landesrechtlich geregelte Berufe (beispielsweise Lehrer, Erzieher, Ingenieure, Architekten, Sozialpädagogen) sowie schulische Berufsausbildungsabschlüsse
- Hochschulabschlüsse, die nicht zu einem reglementierten Beruf führen
- Schulabschlüsse